Erneuerbare Energie

Der Begriff "Erneuerbare Energien", auch regenerative Energien genannt, bezeichnet nachhaltige Energiequellen, die sich laufend erneuern, sehr lange zur Verfügung stehen und damit unerschöpflich sind. Neben Geothermischer Energie (Erdwärme) und Gravitationsenergie (die von Gezeitenkraftwerken genutzt wird) gilt vor allem die Sonnenenergie als die Energiequelle, die zukünftig einen großen Anteil des menschlichen Energiebedarfs umweltverträglich decken kann.
Dabei wird unterschieden zwischen direkter Sonnenenergie und der umgewandelten Strahlungsenergie, die - ebenfalls regenerativ - als Windenergie, Wasserenergie oder Bioenergie zur Verfügung steht. Das technisch nutzbare Angebot aller regenerativen Energien ist um ein mehrfaches höher als der menschliche Energieverbrauch. Alle regenerativen Energieträger sind kohlendioxidneutral, d. h. sie emittieren entweder kein Kohlendioxid oder nicht mehr als sie während ihrer Entstehung aufgenommen haben (z. B. Biomasse).

Fossile Energieträger wie Kohle und Öl, aber auch Erdgas sind endlich und in absehbarer Zeit nicht mehr verfügbar. Gleichzeitig nimmt die weltweite Nachfrage nach Energie rasant zu. Darüber hinaus belastet die Energiegewinnung aus fossilen Rohstoffen das Klima. Die internationale Staatengemeinschaft will und muss die Emission von Treibhausgasen wie Kohlendioxid deutlich verringern.
Der Markt für regenerative Energien wurde in Deutschland durch verschiedene staatliche Förderungen in den vergangenen Jahren stark beeinflusst. Mit der Novellierung des Energieeinspeisegesetzes hat die Bundesregierung ein klares Signal zur Förderung regenerativer Energien gesetzt. Hierdurch wird das Geschäftsmodell der RBB Unternehmensgruppe durch eine Reihe staatlicher Garantien gestützt, die das Investitionsrisiko reduzieren.

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren beziehungsweise regenerativen Energieträgern wird in Deutschland schon seit 1991 gefördert. Aus der Novellierung des Energieeinspeisegesetzes im Jahr 2004 resultieren für das Geschäftsmodell der RBB Unternehmensgruppe äußerst positive Bedingungen

Preisgarantie
Garantierte Grundvergütung für Strom aus Biomasseanlagen zuzüglich eines Bonus für solche Anlagen, die ausschließlich Pflanzen und Pflanzenteile nutzen und weitere Einspeisevergütungen für die Verbindung einer Biogasanlage mit einer Kraftwärmekopplung.

Laufzeitgarantie
Diese Garantiepreise gelten für die Dauer des Inbetriebnahmejahres und die folgenden 20 Betriebsjahre der Anlage.

Abnahmegarantie
Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, den gesamten Strom abzunehmen, der in ihre Netze eingespeist wird. Sie dürfen außerdem keine die Einspeisung erschwerenden Hürden aufbauen.

Bestandsschutz
Das Gesetz schützt außerdem den Bestand aller Anlagen, die während seiner Geltungsdauer in Betrieb genommen wurden für die Dauer von 20 Jahren. Falls innerhalb der nächsten 20 Jahre das Erneuerbare- Energien-Gesetz verändert oder wieder abgeschafft werden sollte, hat das keine Auswirkungen auf die bereits bestehenden Anlagen

Credits: Dynamic Drive DHTML/ CSS Library