Der Begriff "Erneuerbare Energien", auch regenerative
Energien genannt, bezeichnet nachhaltige Energiequellen, die
sich laufend erneuern, sehr lange zur Verfügung stehen und damit
unerschöpflich sind. Neben Geothermischer Energie (Erdwärme)
und Gravitationsenergie (die von Gezeitenkraftwerken genutzt wird) gilt
vor allem die Sonnenenergie als die Energiequelle, die zukünftig
einen großen Anteil des menschlichen Energiebedarfs umweltverträglich
decken kann.
Dabei wird unterschieden zwischen direkter Sonnenenergie und der umgewandelten
Strahlungsenergie, die - ebenfalls regenerativ - als Windenergie, Wasserenergie
oder Bioenergie zur Verfügung steht. Das technisch nutzbare Angebot
aller regenerativen Energien ist um ein mehrfaches höher als der
menschliche Energieverbrauch. Alle regenerativen Energieträger
sind kohlendioxidneutral, d. h. sie emittieren entweder kein Kohlendioxid
oder nicht mehr als sie während ihrer Entstehung aufgenommen haben
(z. B. Biomasse).
Fossile Energieträger wie Kohle und Öl, aber auch
Erdgas sind endlich und in absehbarer Zeit nicht mehr verfügbar.
Gleichzeitig nimmt die weltweite Nachfrage nach Energie rasant zu. Darüber
hinaus belastet die Energiegewinnung aus fossilen Rohstoffen das Klima.
Die internationale Staatengemeinschaft will und muss die Emission von
Treibhausgasen wie Kohlendioxid deutlich verringern.
Der Markt für regenerative Energien wurde in Deutschland
durch verschiedene staatliche Förderungen in den vergangenen Jahren
stark beeinflusst. Mit der Novellierung des Energieeinspeisegesetzes
hat die Bundesregierung ein klares Signal zur Förderung regenerativer
Energien gesetzt. Hierdurch wird das Geschäftsmodell der RBB Unternehmensgruppe
durch eine Reihe staatlicher Garantien gestützt, die das Investitionsrisiko
reduzieren.
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren beziehungsweise regenerativen
Energieträgern wird in Deutschland schon seit 1991 gefördert.
Aus der Novellierung des Energieeinspeisegesetzes im Jahr 2004 resultieren
für das Geschäftsmodell der RBB Unternehmensgruppe äußerst
positive Bedingungen
Preisgarantie
Garantierte Grundvergütung für Strom aus Biomasseanlagen zuzüglich
eines Bonus für solche Anlagen, die ausschließlich Pflanzen
und Pflanzenteile nutzen und weitere Einspeisevergütungen für
die Verbindung einer Biogasanlage mit einer Kraftwärmekopplung.
Laufzeitgarantie
Diese Garantiepreise gelten für die Dauer des Inbetriebnahmejahres
und die folgenden 20 Betriebsjahre der Anlage.
Abnahmegarantie
Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, den gesamten Strom
abzunehmen, der in ihre Netze eingespeist wird. Sie dürfen außerdem
keine die Einspeisung erschwerenden Hürden aufbauen.
Bestandsschutz
Das Gesetz schützt außerdem den Bestand aller Anlagen, die
während seiner Geltungsdauer in Betrieb genommen wurden für
die Dauer von 20 Jahren. Falls innerhalb der nächsten 20 Jahre
das Erneuerbare- Energien-Gesetz verändert oder wieder abgeschafft
werden sollte, hat das keine Auswirkungen auf die bereits bestehenden
Anlagen
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